Energieberatung Wohnungsbau

Energieberatung Wohnungsbau

Energieberatung Wohnungsbau

Durch unsere langjährigen Erfahrungen mit Effizienzhäuser nach KfW/BEG und deren praktischen Baubegleitung, können wir Ihnen unterschiedliche Hilfestellungen für Neubau- und Sanierungsprojekte anbieten:

 

  • Erstellung von energetischen Konzepten für Neubau- und Sanierungsprojekte
  • Optimierung der Gebäudehülle unter energetischen, ökonomischen und technischen Gesichtspunkte
  • Effizienzanalyse von bestehenden Gebäuden und deren Energiesysteme
  • Qualitätschecks wie Thermographie, Luftdichtigkeit-Checks , Energiemessungen
  • Klimaanlagen/Kältetechnik/Wärmepumpen/Lüftung Checks nach EN Norm
  • Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplan auch nach BAFA Kriterien (iSFP)
  • bauphysikalische Hüllflächenbetrachtungen (Wärmebrücken, Feuchtigkeit, Schimmelproblematiken)

 

Fragen Sie uns!

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Gutachterliche Tätigkeit

Gutachterliche Tätigkeit

Gutachterliche Tätigkeit
Gutachtliche Tätigkeit rund um Energie-Fragen, Energieeffizienz, Schimmelpilzschäden und hygrothermische Bauphysik 
 
Als Gutachter versuchen wir im Schadensfall unbürokratische Lösungen für die Klienten aufzuzeigen.

Kriterien als Sachverständiger/Gutachter

  • Unabhängigkeit/Neutralität
  • Objektivität
  • Verständlichkeit
  • Unparteilichkeit

Unser Aufgabengebiet als Sachverständiger/Gutachter

  • Schadensanalyse nach den gültigen Normen und Vorschriften
  • technische Bewertungen mit Hilfe von unterschiedlichen Tools (Software: Simulationsprogramme, WUFI, Bilanzierungen, Hardware: Thermografie, Luftdichtheitsmessungen, Feuchtemessungen, Energiemessungen ..)
  • Baubegleitung nach BEG/KfW Richtlinien
  • Sanierungsplanungen im energetischen Bereich
  • Hilfe bei Baustreitigkeiten
  • technische Gutachten zur Gebäudehülle und technischen Gebäudeausrüstung

Warum Sachverständiger/Gutachter

  • Rechtliche Kriterien
    • Im Schnitt werden alle 3 Jahre die gesetzlichen Reglungen rund um Energie Fragen von Wohn/Nichtwohngebäude geändert (EnEV, GEG…). Änderungen sind dabei technisch vielschichtig und umfangreich. Hier müssen Fragen beantwortet werden die meist nur noch von Spezialisten beantwortet werden können.
  • Technische Kriterien
    • Neue Berechnungsverfahren, technologische Änderungen, neue Baustoffe, Nachhaltigkeitsfragen, Lebeszyklusbetrachtungen… das alles erfordert Umfangreiches immer aktuelles Wissen und Verständnis um Probleme klar zu erkennen und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen.
  • Administrative Kriterien
    • Komplexer werdende Förderbedingungen und Auslegungsmöglichkeiten. Verständnis und Aufklärungs- Problematiken, Vielzahl von Berechnungsinstrumenten.

Fördermittelberatung

Fördermittelberatung

Fördermittelberatung

Es gibt eine Vielzahl von Fördermittel rund um Sanierung und Neubau von Wohn/Nichtwohngebäude die mögliche Energieeffizienzmaßnahmen und Treibhausgasreduzierungen fördern.

 KfW/BEG

  • KfW Bankengruppe Berlin
  • Neubau/Sanierung/Altersgerechter Umbau/E Mobilität/barrierefreies Bauen

Bafa

  • Vor Ort Beratungsförderungen, iSFP
  • BEG Einzelmaßnahmen, Heizungsoptimierung…

L-Bank

  • Neubau/Sanierungen werden die KfW Programme eingesetzt mit teilweise besseren Konditionen.

Regional

  • Regionale Programme über Gemeinde/Städte und ggf. Energieversorger.

Mehr Infos unter https://www.energiefoerderung.info

 

Energieberatung nach BAFA

Energieberatung nach BAFA

Energieberatung nach BAFA
Als zertifizierte BAFA Berater bieten wir eine Umfangreiche Energieberatung rund um Ihr Wohn/Nichtwohngebäude an. Der Beratungsaufwand wird dabei zu einem großen Anteil über die BAFA bezuschusst.
 
Es gibt unterschiedlich Förderprogramme der BAFA:
 
iSPF:                                          individueller Sanierungsfahrplan für Wohngebäude
 
DIN 18599:                               für Unternehmen und Kommunen
 
Energieaudit:                           Energieaudit nach EDL-G für Unternehmen
 
Diese unterschiedlichen Programme können wir Ihnen gerne unverbindlich erläutern!

    Verbrauchs- und Bedarfsorientierte Energieausweise

    Verbrauchs- und Bedarfsorientierte Energieausweise

    Verbrauchs- und Bedarfsorientierte Energieausweise
    Wir erstellen für Sie Bedarfs- und Verbrauchsorientierte Energieausweise für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Dazu bieten wir Ihnen auf Wunsch eine zusätzliche Energieberatung bei Begutachtung des Gebäudes an. Hier zeigen wir Ihnen einfache Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten und mögliche Verbesserungen Ihres Energieausweises auf.

    Grund für einen Energieausweis

    Die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Maßnahmen der Energie- und CO2-Einsparung in nationales Recht umzusetzen dazu gehören Energieausweise für Gebäude.

    Energieausweise Typen?

    • Verbrauchsorientiert
    • Bedarfsorientiert

    Wann wird ein Energieausweis benötigt?

    • Das Ausstellen von Energieausweisen bei Bau, Verkauf oder Vermietung von Gebäuden ist Pflicht und wird bei nicht einhalten mit Strafen geahndet.

    Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis?

    • Der Verbrauchsorientierte Energieausweis richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch über eine Periode von drei Jahren. Dieser Kennwert richtet sich nach den Verbrauchergewohnheiten im Gebäude und kann wiederum stark variieren.

    Was ist ein bedarfsorientierter Energieausweis?

    • Der Bedarfsorientierte Ausweis richtet sich rein nach physikalischen Aspekte der Gebäudehülle und der technischen Gebäudeausstattung. Der Berechnete Kennwert kann in der Praxis sehr stark variieren abhängig vom Nutzerverhalten im Gebäude.

    Das Ausstellen (Datenaufnahme, Berechnungen, Dokumentation) von bedarfsorientierten Ausweisen ist bedeutend aufwendiger als verbrauchsorientierte Energieausweise.

    Fördermittelberatung

    EEWärmeG Berechnungen, iSFP, baurechtliche Nachweise

    EEWärmeG Berechnungen, iSFP, baurechtliche Nachweise
    Wir berechnen die Mindestbedingungen für die Konformität nach EEWärmeG, sommerlicher Wärmeschutz, Wärmeschutznachweise und beraten Sie in allen Belange betreffend Gebäude Energie Gesetz.
     
    Wir stellen die notwendigen Berechnungen und Dokumente für Ihr Projekt für die Baubehörden zur Verfügung.
    – Energieausweis
    – sommerlicher Wärmeschutz
    – Wärmeschutznachweise mit Konformität des GEG
    – EEWärmeG
    – ggf. Ausnahmebestätigungen laut GEG mit Nachweise 
       

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