Energieaudit nach Energiedienstleistung-Gesetz EDL-G
Wir führen Energieaudits nach EN DIN 16247-1 für Sie durch. Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind alle nicht KMU verpflichtet, die kein Umwelt- bzw. Energiemanagement System implementiert haben, ein Energieaudit durchzuführen. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Expertise dies effizient und gewinnbringend umzusetzen.

Grundlage

  • Die Europäische Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU verpflichtet alle EU Mitgliedsstaaten zur Verankerung von Energieaudits welche in der Rechtsnorm des Energiedienstleistungsgesetzt (EDL-G) verankert wurde §8 -8d

Welche Unternehmen sind betroffen?

  • nicht KMU sind verpflichtet  ein Audit durchzuführen

Ablauf eines Energieaudits

  1. Festlegung allgemeiner Grundsätze, Bedingungen und Ziele des Energieaudits
  2. IST Datenerfassung
  3. Vorort Audit
  4. Analyse der Daten
  5. Maßnahmen und Effizienzpotentiale aufzeigen
  6. Berichterstellung
  7. Abschlussgespräch

Aufwand: je nach Unternehmensstruktur, Anzahl der Unternehmensteile (Multi Site Verfahren) und Komplexität der Prozesse.

Ziele

  • Energieeffizienzpotentiale erkennen
  • Maßnahmen und Umsetzung aufzeigen
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Was sind nicht KMU?

  • Mitarbeiterzahl > 350
  • Bilanzsumme > 43 Mio. €/a
  • Beteiligungen > 25 %
  • Kommunen (Eigenbetriebe) falls Beteiligung >25% und > 5000 Einwohner
error: Der Inhalt wird Gesperrt