Energieaudit nach Energiedienstleistung-Gesetz EDL-G
Wir führen Energieaudits nach EN DIN 16247-1 für Sie durch. Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind alle nicht KMU verpflichtet, die kein Umwelt- bzw. Energiemanagement System implementiert haben, ein Energieaudit durchzuführen. Wir helfen Ihnen mit unserer langjährigen Expertise dies effizient und gewinnbringend umzusetzen.
Grundlage
- Die Europäische Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU verpflichtet alle EU Mitgliedsstaaten zur Verankerung von Energieaudits welche in der Rechtsnorm des Energiedienstleistungsgesetzt (EDL-G) verankert wurde §8 -8d
Welche Unternehmen sind betroffen?
- nicht KMU sind verpflichtet ein Audit durchzuführen
Ablauf eines Energieaudits
- Festlegung allgemeiner Grundsätze, Bedingungen und Ziele des Energieaudits
- IST Datenerfassung
- Vorort Audit
- Analyse der Daten
- Maßnahmen und Effizienzpotentiale aufzeigen
- Berichterstellung
- Abschlussgespräch
Aufwand: je nach Unternehmensstruktur, Anzahl der Unternehmensteile (Multi Site Verfahren) und Komplexität der Prozesse.
Ziele
- Energieeffizienzpotentiale erkennen
- Maßnahmen und Umsetzung aufzeigen
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
Was sind nicht KMU?
- Mitarbeiterzahl > 350
- Bilanzsumme > 43 Mio. €/a
- Beteiligungen > 25 %
- Kommunen (Eigenbetriebe) falls Beteiligung >25% und > 5000 Einwohner