Berechnungen von Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude gelten für die Energiebilanzierung und der technischen Gebäudeaustattung ein nach DIN 18599 Berechnungsverfahren. Dieses Verfahren ist nach dem Gebäude Energie Gesetz (GEG) seit November 2020 verpflichtend.

 Die DIN 18599 wird in 11 Teile gegliedert. Berechnungen für Nichtwohngebäude erfolgen nach dieser Norm.

  • Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger
  • Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
  • Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
  • Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
  • Endenergiebedarf von Heizsystemen
  • Endenergiebedarf von Lüftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Kühlsystemen für den Wohnungsbau
  • Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
  • Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen
  • End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen
  • Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten
  • Gebäudeautomation

 

Für die mögliche Bezuschussung nach Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) dient diese Berechnungsmethodik  als Grundlage.

Wir erstellen Ihnen gerne die Energiebilanzen für Sanierung/Neubau Nichtwohngebäude nach den Förderkriterien der BEG/KfW

 

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